Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB TRaktorHaube
§ 1 Geltungsbereich
- Den Leistungen der Firma Traktorhaube liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
Diese AGB finden in persönlicher Hinsicht keine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Die AGB gelten sachlich für alle Kauf-, Werk-, und Werklieferungsverträge über sämtliche von der Firma Traktorhaube vertriebenen Produkte und Dienstleistungen. Abweichende Regelungen, insbesondere entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von Firma Traktorhaube ausdrücklich schriftlich als anstelle dieser Bedingungen geltend bestätigt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn Firma Traktorhaube in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB in der jeweils gültigen Fassung auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle künftigen Geschäfte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf- oder Folgeaufträge.
Von der Firma Traktorhaube im elektronischen Datenverarbeitungsverfahren ausgedruckte oder per Email versandte Geschäftspost, wie Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge und Zahlungserinnerungen, sind auch ohne Unterschrift gültig und rechtsverbindlich.
- Soweit die Firma Traktorhaube besondere Vertragsbedingungen verwendet und einbezieht, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der Firma Traktorhaube sind freibleibend. Bestellungen insbesondere über den Webshop des Unternehmens werden erst aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Auftragsbestätigungen verbindlich, es sei denn, dass die bestellte Leistung von Firma Traktorhaube bereits ausgeführt oder in Rechnung gestellt wurde.
- Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Im elektronischen Geschäftsverkehr verzichten die Parteien auf die Anwendung der Regelungen aus § 312g, Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 4 BGB. Die Bestätigung des Zugangs elektronischer Bestellungen (Email) stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext von Firma Traktorhaube gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zusammen mit diesen AGB per Email zugesandt.
- Benötigt die Firma Traktorhaube für die Erfüllung ihrer Leistungspflichten eine Ausfuhrgenehmigung, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird. Firma Traktorhaube ist verpflichtet, eine entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Im Falle der Ablehnung des Antrags treffen Firma Traktorhaube keine weitergehenden Pflichten.
- Der Kunde räumt der Firma Traktorhaube das Recht ein, mit für den Kunden erfüllten Aufträgen auf ihrer Homepage im Sinne einer Referenz zu werben. Hierfür wird der Firma Traktorhaube eingeräumt, den Namen des Kunden zu nennen und die für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Marken, Abbildungen und Zeichnungen in Form der Abbildung des Endprodukts auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.
§ 3 Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Empfang ordnungsgemäß zu untersuchen. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat er sofort beim Empfang der Ware auf dem Lieferschein bzw. auf dem Frachtbrief zu vermerken, spätestens jedoch fünf Betriebsgeländetage nach Empfang und in jedem Fall vor weiterer Nuzung bzw. Verkauf an Dritte der Firma Traktorhaube schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gelten die Lieferungen als genehmigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Regelung über die Verjährung von Rückgriffsansprüchen des Unternehmers gegen den Lieferanten aus § 479 BGB bleibt unberührt.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden entstanden sind.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das für die Herstellung der Hauben unter anderem verwendete Material „Polyglas“ mit der Zeit erblindet. Hierbei handelt es sich um eine dem Werkstoff geschuldete Eigenschaft und keinen Mangel.
- Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die Firma Traktorhaube nach Verständigung vom Mangel nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, die nach dem Ermessen der Firma Traktorhaube notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die Firma Traktorhaube mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, und von der Firma Traktorhaube Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Voraussetzung ist jedoch auch in diesem Fall, dass die Firma Traktorhaube von dem Schaden unverzüglich verständigt wird.
- Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von der Firma Traktorhaube auf kostenlose und innerhalb des Gebietes der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums frachtfreie Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die Firma Traktorhaube ist berechtigt, die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils des Entgelts abhängig zu machen. Im Fall der Ersatzlieferung gehen die beanstandeten Waren im Zeitpunkt, in dem die Firma Traktorhaube die Beanstandung anerkennt, in das Eigentum der Firma Traktorhaube über. Mehrkosten, die durch Lieferung in ein Gebiet außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
- Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma Traktorhaube die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Für Mängel einer nur der Gattung nach bestimmten Sache haftet die Firma Traktorhaube nicht weitergehend als für Mängel konkretisierter Sachen, insbesondere begründet die Beschaffungspflicht der Firma Traktorhaube keine verschuldensunabhängige Verantwortlichkeit der Firma Traktorhaube für einen auf dem Mangel beruhenden Schaden.
- Soweit die Parteien den Aufwendungsersatzanspruch des Kunden nach § 478 Abs. 2 BGB nicht durch Einräumung eines gleichwertigen Ausgleichs ausgeschlossen haben, ist der Kunde verpflichtet, die Nacherfüllung bei einem Weiterverkauf der Sache an einen Verbraucher diesem gegenüber nach § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei einem Weiterverkauf der Sache vom Kunden an einen Unternehmer hat er diesen ebenfalls zu verpflichten, die Nacherfüllung bei einem Weiterverkauf der Sache an einen Verbraucher zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Firma Traktorhaube ersetzt dem Kunden im Rahmen des § 478 Abs. 2 BGB die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen also nur, wenn sie nicht unverhältnismäßig im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB sind.
- Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung begründen keine Einschränkung der Untersuchungs- und Rügepflicht des Kaufmanns aus § 377 HGB.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Die Firma Traktorhaube behält sich vor, vom Kunden Vorkasse zu verlangen.
- Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks setzt die Zustimmung der Firma Traktorhaube voraus und erfolgt nur zahlungshalber. Diskontspesen und andere Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Firma Traktorhaube berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit dann die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist die Firma Traktorhaube berechtigt, eine neue Lieferung unter Berücksichtigung sonstiger Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen (§315 BGB) vorzunehmen.
- Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (z.B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst) oder bei ihm ein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitet wird, ist die Firma Traktorhaube berechtigt, die gesamte Forderung ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener und noch nicht fälliger Wechsel sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Außerdem ist die Firma Traktorhaube dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Werden Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht, so ist die Firma Traktorhaube berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten, mit der Folge, dass alle Ansprüche des Kunden in Bezug auf die noch nicht ausgeführten Lieferungen erlöschen. In diesen Fällen kann Firma Traktorhaube neben dem Rücktritt auch Schadensersatz und den Eigentumsvorbehalt geltend machen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Geräte und Zubehör verbleiben so lange im Eigentum der Firma Traktorhaube, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Sicherheitsübereignungen oder Verpfändungen der Geräte und/oder des Zubehörs sind ausdrücklich untersagt. Sofern ein Dritter im Wege der Pfändung oder sonstiger zwangsvollstreckungsrechtlicher Eingriffe in die unter diesem Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und/oder das Zubehör eingreift, hat der Auftraggeber der Firma Traktorhaube unverzüglich ab Kenntnis des Anstehens der den Eigentumsvorbehalt gefährdenden Maßnahme hiervon zu benachrichtigen. Jegliche Kosten, die durch die notwendige Intervention gegen diese Maßnahmen entstehen, trägt der Auftraggeber im Innenverhältnis.
2. Im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr darf der Käufer über die Waren verfügen. Dabei tritt der Käufer alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Waren an die Firma Traktorhaube zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Voraus ab. Der Auftraggeber erteilt der Firma der Firma Traktorhaube alle zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt alle hierfür erforderlichen Unterlagen aus. Auf Verlangen der Firma Traktorhaube gibt der Auftraggeber die Abtretung dem Drittschuldner bekannt.
§ 6 Lieferung und Abnahme
- Die von der Firma Traktorhaube genannten Termine und Fristen für Lieferungen oder Leistungen sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht unter kalendermäßiger Bestimmung schriftlich zugesagt wurden. Angegebene Lieferfristen beginnen grundsätzlich ab Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen. Ist der Kunde zu Vorleistungen verpflichtet, so beginnt die Lieferfrist ab Eingang der Vorleistung bei der Firma Traktorhaube.
- Die Liefer- und Leistungsfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der gelieferte Gegenstand das Betriebsgelände oder Lager der Firma Traktorhaube verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt bzw. die Leistung durchgeführt ist. Die Firma Traktorhaube ist im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin und hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft maßgeblich.
- Sollte die Firma Traktorhaube die Einhaltung vereinbarter Liefertermine unverschuldet, z.B. wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferbetrieben oder im Bereich der Transportmittel unmöglich sein, so ist sie berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Im Falle der Lieferverzögerung von mehr als vier Monaten ist der Kunde berechtigt, die Lieferung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat keine weitergehenden Rechte oder Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Spätbelieferung aus solchen Gründen, auch dann nicht, wenn diese Gründe erst eintreten, wenn die Lieferfrist bereits überschritten oder die Firma Traktorhaube in Verzug war.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so werden ihm, beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten berechnet, wobei die Firma Traktorhaube berechtigt ist, von 0,5% des Rechnungsbetrages der Ware für jeden angefangenen Monat auszugehen. Der Nachweis geringerer Lagerkosten bleibt dem Kunden ebenso vorbehalten wie der Firma Traktorhaube die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens.
- Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Er ist auf Verlangen verpflichtet, seine Übernahmebereitschaft und die Erledigung etwa erforderlicher Vorbereitungshandlungen vor der Lieferung schriftlich zu bestätigen. Verweigert er dies oder lehnt er die Übernahme der Ware ab, tritt Annahmeverzug ein.
- Die Lieferung der Firma Traktorhaube erfolgt ab Betriebsgelände Eckelsheim. Wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart, gilt folgende Regelung: Die Art der Beförderung, das Versandmittel, der Transportweg sowie Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers, ferner die Verpackung, sind der Wahl der Firma Traktorhaube überlassen und erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen und mit verkehrsüblicher Sorgfalt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten durch die Firma Traktorhaube gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
§ 7 Gefahrübergang
- Die Gefahr geht mit Lieferung ab Betriebsgelände Eckelsheim auf den Kunden über. Wird eine andere Art der Lieferung vereinbart, so geht die Gefahr – auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus – mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Kunden über. Bei Anlieferung durch die Firma Traktorhaube trägt die Firma Traktorhaube die Gefahr bis zur Anlieferung an der Empfangsstelle. Vorstehendes gilt auch bei Teillieferungen.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Beanstandungen wegen Transportschäden muss der Kunde fristgerecht auch gegenüber Spediteuren, Frachtführern und deren Versicherungen o.ä. selbst geltend machen.
§ 8 Haftung
1. Die Firma Traktorhaube verwendet bei der Herstellung der Schutzhauben weiche, lackschonende Materialien. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Dauer und bei regelmäßiger Benutzung der Schutzhaube kleinere Verschleißspuren am Lack entstehen. Für hieraus entstehende Schäden wird vorbehaltlich nachfolgender Regelungen keine Haftung übernommen.
2. Die Firma Traktorhaube haftet ohne Einschränkung für eigenes Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen:
(i) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(ii) bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit
(iii) nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes sowie
(iv) im Falle von der Firma Traktorhaube vertraglich übernommenen Garantien.
2. Abgesehen davon haftet die Firma Traktorhaube bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auch nur für solche Schäden, die nach Art und Umfang des fraglichen Geschäftes vertragstypisch und für die Firma Traktorhaube im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Verpflichtungen, die die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung der Firma Traktorhaube besteht nicht.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Einsatz der durch die Firma Traktorhaube hergestellten und verkauften Schutzhauben der Traktor, insbesondere dessen Kühler stets sauber zu halten sind. Die Verwendung der Schutzhaube ist keine Garantie, dass der Traktor nicht mit der Zeit verdrecken und Luftein- und Abluftauslässe verstopfen können. Der Kunde trägt im Schadensfall die Beweislast, dass er die Schutzhaube ordnungsgemäß eingesetzt und den Traktor wie geschildert sauber gehalten hat.
3. Soweit die Haftung der Firma Traktorhaube beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen der Firma Traktorhaube.
4. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren mit dem Ende der Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch sechs Monate nach Entstehung des Anspruchs, soweit nicht Ansprüche aus arglistigem Verhalten, aus Produzentenhaftung oder aus §§ 478 Abs. 1 Nr. 2 oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB geltend gemacht werden.
- Für Ansprüche auf Aufwendungsersatz – mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 und 635 Abs. 2 BGB – gilt dies entsprechend.
- Keine der vorstehenden Regelungen begründet eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung.
§ 9 Verjährung
Die Gewährleistungs- und sonstigen Haftungsansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn die Firma Traktorhaube hat einen Mangel arglistig verschwiegen, einen Schaden oder Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit vor.
§ 10 Datenschutz
1. Die Firma Traktorhaube verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird die Firma Traktorhaube die vom Auftraggeber übergebenen personenbezogenen Daten ausschließlich vertragsgemäß im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird die Firma Traktorhaube ausschließlich Personal bzw. Dritte einsetzen, das/die auf das Datengeheimnis verpflichtet ist/sind.
2. Im Übrigen gelten die Bedingungen zur Datenschutzbelehrung, die einem eigenen Dokument, welches über folgenden Link aufgerufen werden kann, vorbehalten sind.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechte
- Die Befugnis zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Traktorhaube anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können der Firma Traktorhaube gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.
- Der Kunde ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB oder eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB berechtigt, es sei denn, diese Rechte stützen sich auf einen Mangel der Kaufsache, für die die Firma Traktorhaube bereits den Teil des Entgelts erhalten hat, der dem Wert seiner Leistung entspricht, oder auf Gegenforderungen des Kunden, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Traktorhaube anerkannt sind.
§ 12 Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen
- Der Kunde verpflichtet sich, von den Produkten der Firma Traktorhaube keine Kopien oder Nachahmungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Er erkennt an, dass die Produkte der Firma Traktorhaube durch Patente und andere gewerbliche Schutzrechte vor Kopien und Nachahmungen geschützt sind. Die Verletzung dieser Rechte kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben und begründet für die Firma Traktorhaube gegenüber dem Kunden Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.
- Nehmen Dritte den Kunden wegen der Verletzung eines Schutzrechts durch Verwendung eines von der Firma Traktorhaube überlassenen Produkts in Anspruch, so hat der Kunde Firma Traktorhaube hiervon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. Die Firma Traktorhaube wird diese Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzungen durch Vergleich beenden. Der Kunde hat die Firma Traktorhaube bei der Verteidigung in jeder zumutbaren Weise zu unterstützen. Die Firma Traktorhaube wird alle finanziellen Lasten tragen, die aus einem Urteil gegen den Kunden hervorgehen, einschließlich eines einem Dritten zuerkannten Schadensersatzes und der Verfahrenskosten. Die Firma Traktorhaube wird die Kosten eines Vergleiches tragen, wenn die Firma Traktorhaube dem Vergleich zustimmt. Der Kunde räumt der Firma Traktorhaube die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und über Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Er wird der Firma Traktorhaube die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.
- Sollte die Firma Traktorhaube zu der Überzeugung gelangen, dass ein Produkt möglicherweise Gegenstand einer Schutzrechtsbeanstandung wird, so ist die Firma Traktorhaube berechtigt, nach eigener Wahl
- auf eigene Kosten für den Kunden das Recht zu erwirken, das Produkt weiterhin zu benutzen,
- auf eigene Kosten das Produkt in zumutbarem Umfang zu ersetzen oder so zu verändern, dass es Rechte Dritter nicht mehr verletzt.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Eckelsheim.
- Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISC) sind ausgeschlossen.
- Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nach Wahl der klagenden Partei Eckelsheim oder der allgemeine Gerichtsstand der beklagten Partei.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Bedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so bleibt dadurch im Übrigen die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung erfolgt eine Anpassung des Vertrages durch die Vertragspartner in der Form, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Sollte eine Einigung der Parteien diesbezüglich nicht zu erreichen sein, tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien nach Auslegung des Vertrages im Übrigen mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Bedingungen als lückenhaft erweist.
Traktorhaube, Hauptstr. 20, 55599 Eckelsheim